picture of me AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die AGB’s von picture of me

I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von picture of me durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wurde.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebotes von picture of me durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass picture of me diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von picture of me, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

5. „Lichtbilder“ oder „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von picture of me hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).

II. Urheberrecht

1. picture of me, Fotograf Klaus Gruber, steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von picture of me hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt picture of me Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, d.h. das Recht zur ausschließlich privaten Nutzung. Erweiterte Nutzungsrechte bedürfen vor entsprechender Nutzung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von picture of me und sind honorarpflichtig.

4. Der Auftraggeber erwirbt an den Lichtbildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor, d.h. picture of me, Klaus Gruber, berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden.

5. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von picture of me.

6. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an picture of me.

7. Bei Auftragserteilung handwerklicher Fotoarbeiten (z.B. Reportagen, Bewerbungsbilder, Studioaufnahmen jeglicher Art, Hochzeitsserien) bleiben alle Hilfsmittel, die zur Anfertigung von Fotos benötigt werden (z.B. digitale Daten, Kontaktbögen, Negative, Bildbearbeitungen) Eigentum des Urhebers, hier picture of me, Klaus Gruber.

8. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich ausbedungen.

9. Bei jeglicher Art der Veröffentlichung hat die urheberrechtlich geschützte Namensnennung des Bildautor, hier picture of me, Klaus Gruber, zu erfolgen:
z. B.: Foto: picture of me, Klaus Gruber, 90763 Fürth
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt picture of me zum Schadensersatz.

III. Vergütung

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist picture of me die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Zeitraum.

3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. picture of me bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von picture of me.

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.

6. Hat der Auftraggeber picture of me keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. picture of me behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Fällt aus Gründen, die von picture of me nicht zu vertreten sind, ein festgebuchter Fototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so hat picture of me ein Anrecht auf mindestens 50% des vereinbarten Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von picture of me nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht
picture of me das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit den vertraglich geschuldeten Leistungen von picture of me begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer.

8. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus von picture of me nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, kann picture of me eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.

IV. Gewährleistung und Verzug

1. Mängelrügen müssen sofort nach Aushändigung der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Auftraggeber geltend gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.

2. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzaufnahmen nach Ermessen von picture of me. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzaufnahmen kann der Preis gemindert oder der Vertrag rückgängig gemacht werden. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Ersatz für Mangelfolgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

3. Farbliche Abweichungen geringen Umfangs sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden und begründen keinen Reklamationsanspruch.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von picture of me bestätigt worden sind. picture of me haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

V. Überlassenes Bildmaterial

1. Überlässt picture of me dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann picture of me sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt picture of me dem Auftraggeber Bilder aus ihrem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann picture of me eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann picture of me Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt picture of me vorbehalten.

VI. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet picture of me für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet picture of me – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. picture of me haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder oder Daten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Foto- oder Speichermaterials.

3. Negative aus handwerklicher Tätigkeit werden 10 Jahre für den Auftraggeber, digitale Daten 3 Jahre archiviert. Falls Bilddaten in dem Archiv von picture of me vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, ist picture of me nicht haftbar.

4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von picture of me zu vertreten sind: u.a. rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, Reisesperren sowie höhere Gewalt.

5. picture of me übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

6. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VII. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen picture of me übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von picture of me hergestellten Werke baldmöglichst abzuholen. Die Aufbewahrungspflicht endet ein viertel Jahr nach Fertigstellung.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.

4. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist picture of me berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VIII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. picture of me verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von picture of me auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von picture of me.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

X. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von picture of me und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von picture of me. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von picture of me digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von picture of me, Klaus Gruber, mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und picture of me, Klaus Gruber, als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, picture of me mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt picture of me von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

XI. Nutzung und Verbreitung

1. Die Veröffentlichung und/oder Verbreitung von Lichtbildern von picture of me im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen picture of me und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von picture of me.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die picture of me auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von picture of me.

4. Die vorgenannten Regelungen unter XI. Ziffer 1 bis 3 und IX. dieser AGB gelten nicht für „Businessbilder“ entsprechend der Preisliste von picture of me. Mit der Lieferung von Businessbildern wird das Nutzungsrecht übertragen für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium und/oder Datenträger welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche /-s /-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.

5. picture of me ist nicht verpflichtet, Datenträger, Negative, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass picture of me ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat picture of me dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von picture of me verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann picture of me bestimmen.

XII. Copyright – besondere Vereinbarung

1. Soweit mit dem Kunden nicht anders vereinbart, hält picture of me Besitzrechte und Copyright aller von picture of me fotografierten Bilder.
2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, steht es picture of me zu, Material welches im Kundenauftrag angefertigt wurde, zu eigenen Werbe-, Marketing- oder Promotionszwecken (nur Eigenwerbung) zu nutzen.
3. Soweit mit dem Kunden nicht anders vereinbart, erhält der Kunde die uneingeschränkten Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferung ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von picture of me, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von picture of me als Gerichtsstand vereinbart. picture of me ist jedoch auch berechtigt, an dem allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Diese AGB gelten ab dem 01.09.2010.

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